bypass_blocks_title

 

Zum Erstkontakt-Formular

Anzahlungsrechnungen

Inhalt
/news/mandanten/

Rechnungsangaben

Rechnungen, egal ob E-Rechnung oder Papierrechnung, müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug vornehmen kann. Unter anderem ist der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz - UStG).

Anzahlungsrechnungen

Bei Anzahlungsrechnungen wird im Regelfall über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder Leistung abgerechnet. Der Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. der Lieferzeitpunkt steht bei Rechnungsstellung oftmals nicht fest. In diesem Fall ist der Zeitpunkt der Vereinnahmung der Vorauszahlung anzugeben, sofern dieser feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt (Art. 226 Nr. 7 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie). Darüber hinaus ist bei Anzahlungsrechnungen ein Hinweis anzufügen, dass es sich um eine solche handelt. Das heißt, es muss erkennbar sein, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird. Die Gegenstände der Lieferung oder die Art der sonstigen Leistung zum Zeitpunkt der Voraus- oder Anzahlung muss angegeben werden. Ist der Leistungszeitpunkt noch nicht vereinbart worden, genügt es, dass dies aus der Rechnung hervorgeht (Abschn. 14.5. Abs. 16 Nr. 5 i.V.m. Abschn. 14.8 Abs. 4 Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE).

Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmerinnen bzw. Unternehmer können bei Anzahlungsrechnungen die Vorsteuer bereits in dem Voranmeldungszeitraum vornehmen, in dem eine Anzahlungsrechnung vorliegt sowie die Anzahlung geleistet worden ist.

Stand: 27. April 2026

Bild: Seventyfour - stock.adobe.com

Über uns: Unsere Kanzlei mit Sitz in Freilassing bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer tragen wir dabei eine hohe Verantwortung. Sie haben Fragen? Nützen Sie unser Erstkontakt-Formular!

Erscheinungsdatum:

Fricke + Kollegen Steuerberater PartmbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.