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Sowohl auf Basis der von uns geführten als auch anhand der von unseren Mandanten selbst erstellten Finanzbuchhaltungen entwickeln wir aus den Konten die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz werden von uns berücksichtigt. Wir beraten unsere Mandanten bei der Ausübung bilanzpolitischer Spielräume bzw. Wahlrechte entsprechend deren spezifischen Zielsetzungen (z.B. Steuerminimierung, Außendarstellung, Ausschüttungspolitik).
Wir erstellen auch konsolidierte Bilanzen für Konzernunternehmen bzw. Firmengruppen. Ebenso konsolidierte Jahresabschlüsse für deutsche Gesellschaften und deren ausländische Zweigniederlassungen.
Für Ärzte, Rechtsanwälte und andere Freiberufler sowie Gewerbetreibende erstellen wir zuverlässig Einnahme-Überschuss-Rechnungen.
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Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung und moderner Technik.
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